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Das deutsche Kirchensteuerrecht ist tückisch. Wer während eines Jahres Kirchenmitglied war, muss Kirchensteuer auf sein Jahreseinkommen zahlen, selbst, wenn das zu versteuernde Einkommen erst nach dem Kirchenaustritt verdient wurde. (Nähere Informationen hier.)

Bei der Aktion „Kirchenaustrittsmonat“ geht es darum, diejenigen, die ohnehin vorhaben, aus der Kirche auszutreten, sobald sie ein eigenes Einkommen haben, auf diesen Umstand hinzuweisen. Diese Menschen wollen die Kirchensteuer vermeiden, sie können dies aber nur, wenn sie bereits im Vorjahr  ihren Kirchenaustritt erklären.

Deshalb bieten sich die Monate November* und Dezember* an, diese Menschen darauf hinzuweisen.

Bei der Aktion geht es nicht darum, Menschen vom Kirchenaustritt zu überzeugen, sondern diejenigen, die die Kirchensteuer vermeiden wollen, rechtzeitig zu informieren: Wer dieses Jahr nicht austritt, ist nächstes Jahr immer noch kirchensteuerpflichtig.

Dieser Umstand dürfte vor allem für Berufsanfänger interessant sein. Deshalb wird hier Material zum Download angeboten, das z.B. an Hoch- oder Berufsschulen verteilt oder aufgehängt werden kann.

Hierzu gleich noch einmal der Hinweis: Schulen sind nicht der Ort für weltanschauliche Propaganda. Es wird sicher Bestrebungen geben, die Verteilung oder das Aufhängen der Materialien zu verbieten. Deshalb ist es wichtig, ggf. darauf hinzuweisen, dass es hier keineswegs um Werbung für Kirchenaustritte als solche geht, sondern lediglich darum, denjenigen, die ohnehin zur Vermeidung der Kirchensteuer aus der Kirche austreten wollen, die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um nicht nächstes Jahr – wenn sie es nicht mehr ändern können! – festzustellen, dass sie trotz ihres Kirchenaustritts Kirchensteuer zahlen müssen.

Wenn Du also jemanden kennst, der nächstes Jahr sein erstes eigenes Einkommen verdient und keine Kirchensteuer zahlen will, so weise ihn auf diesen Umstand hin!


* In BERLIN muss der Kirchenaustritt spätestens im NOVEMBER erklärt werden, um im Jahr darauf nicht mehr kirchensteuerpflichtig zu sein.

In den übrigen Bundesländern muss der Kirchenaustritt spätestens im DEZEMBER erklärt werden, um im Jahr darauf nicht mehr kirchensteuerpflichtig zu sein.

(Quelle: Kirchensteuergesetze der Bundesländer, Angaben ohne Gewähr.)

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