Viele Menschen dürften nur deshalb noch nicht aus der Kirche ausgetreten sein, weil sie kein zu versteuerndes Einkommen haben und deshalb keine Kirchensteuer zahlen. Es ist allerdings ein Irrtum, zu glauben, man könne bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, vorher „schnell noch“ aus der Kirche austreten, um die Zahlung der Kirchensteuer zu vermeiden.
Denn in Deutschland wird die Kirchensteuer nicht von Monats-, sondern vom Jahreseinkommen berechnet. Für jeden Monat, den man kirchensteuerpflichtig ist, ist ein Zwölftel der „jährlichen“ Kirchensteuer zu bezahlen – und zwar unabhängig davon, ob das zugrundeliegende Einkommen vor oder nach dem Kirchenaustritt verdient wurde.
Wer z.B. im Juni seinen Kirchenaustritt erklärt und im Juli anfängt, Geld zu verdienen, muss immer noch für mindestens 6 Monate Kirchensteuer auf das Jahreseinkommen zahlen.
Der einzige Weg, um dies zu vermeiden, besteht darin, bereits im Vorjahr seinen Kirchenaustritt zu erklären. Da die Kirchensteuerpflicht in vielen Bundesländern* erst mit Ablauf des darauf folgenden Monats endet, muss in diesen Ländern* der Kirchenaustritt bereits im November erklärt werden, wenn man im Folgejahr nicht mehr kirchensteuerpflichtig sein will.
Das heißt:
Wenn Sie nächstes Jahr keine Kirchensteuer zahlen wollen, erklären Sie noch diesen November bzw. Dezember Ihren Kirchenaustritt!
Wenn Sie jemanden kennen, der nächstes Jahr zu ersten Mal steuerpflichtiges Einkommen erzielt und der seinen Kirchenaustritt zwar geplant, aber noch nicht durchgeführt hat – weisen Sie ihn auf diesen Umstand hin!
* In folgenden Bundesländern muss der Kirchenaustritt spätestens im NOVEMBER erklärt werden, um im Jahr darauf nicht mehr kirchensteuerpflichtig zu sein: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen.
In folgenden Bundesländern muss der Kirchenaustritt spätestens im DEZEMBER erklärt werden, um im Jahr darauf nicht mehr kirchensteuerpflichtig zu sein: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt.
(Quelle: lohn-info.de, Angaben ohne Gewähr.)
Hallo ich hab mich von der Kirchensteuer abgemeldet am 8 Februar und bin von Nürnberg nach Stuttgart umgezogen am 16 Februar hab ich angefangen zu arbeiten im neuen Job.Jetzt hab ich schon mein dritten Lohnzettel bekommen und sehe noch das die Kirchensteuer noch weiter abgezogen wird. Die Frage ist wer kümmert sich darum ob ich schon am Wohnungsamt drauf steht im Computer das ich abgemeldet bin.
Entscheidend ist folgendes: Du bist im Februar aus der Kirche ausgetreten. (Austrittsbestätigung gut aufbewahren!) Damit erlischt Deine Kirchensteuerpflicht frühestens Ende Februar. Da die Kirchensteuer auf das Jahreseinkommen berechnet wird, sind damit für dieses Jahr noch 2/12 (zwei Zwölftel) Kirchensteuer auf Dein Jahreseinkommen fällig.
Da Du Deinen Austritt im Februar hoffentlich nachweisen kannst, lässt sich eventuell zu viel gezahlte Kirchensteuer immer noch im Nachhinein (Steuererklärung) „glatt ziehen“.
Du solltest Dich m.E. trotzdem so bald wie möglich drum kümmern, zumal Dir ja offenbar weiterhin Kirchensteuer vom Lohn abgezogen wird. Ansprechpartner müsste m.E. das Finanzamt dort sein, wo Du gemeldet bist. Bring Deine Austrittsbescheinigung mit.
Dies stellt keine Rechtsberatung oder Steuerberatung dar, sondern lediglich meine unmaßgeblichen Gedanken dazu.
Viel Glück und Erfolg!
Ich bin im März letzten Jahres aus der Kircje ausgetreten.
Allerdings möchte das finanzamt jetzt fast 300 Euro nachgezahlt bekommen.
Muss ich jetzt wirklich das alles nachzahlen?
Kommt mir so vor dass ich trotzdem das ganze Jahr zahlen soll obwohl ich ja nur 3 Monate noch in der Kirche war.
Hi Rene!
Die Kirchensteuer wird in der Tat auf das Jahreseinkommen fällig. Wenn Du im März aus der Kirche ausgetreten bist, endete die Kirchensteuerpflicht, je nachdem, in welchem Bundesland Du wohnst, Ende März oder Ende April. Du musst also noch ein Vierten oder ein Drittel der Kirchensteuer auf das Jahreseinkommen zahlen.
Das ist genau der Grund, weshalb man die Leute über diesen Sachverhalt informieren muss. Um die Kirchensteuer zu vermeiden, muss man bereits im Vorjahr aus der Kirchen austreten – in manchen Bundesländern sogar schon im November.