Austreten

Der Kirchenaustritt wird üblicherweise persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt. Dazu ist ein Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass, u.U. Führerschein) mitzubringen.

Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich.

Nähere Informationen zu den einzelnen Bundesländern gibt es auf kirchenaustritt.de.

In den meisten Bundesländern kostet der Kirchenaustritt eine Gebühr zwischen 10 und 50 Euro – diesen Betrag dürfte man allerdings durch die gesparte Kirchensteuer schnell wieder „wett gemacht“ haben.

Apropos gesparte Kirchensteuer: Im Gegensatz zur gezahlten Kirchensteuer, muss die „gesparte“ Kirchensteuer versteuert werden – je nach Steuersatz macht dies 15 bis 42 Prozent aus. Von der „gesparten“ Kirchensteuer kommt also weit mehr der Allgemeinheit zugute als von der Kirchensteuer, von der zwischen 5 und 10 Prozent für „gemeinnützige Zwecke“ ausgegeben werden. Deshalb gilt: Wer aus der Kirche austritt, „entsolidarisiert“ sich keineswegs – das Gegenteil ist der Fall!

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2 Antworten zu Austreten

  1. klafuenf.de schreibt:

    Da empfehle ich doch gleich den Verweis auf das Kirchenaustrittsjahr:

    http://www.kirchenaustrittsjahr.de

    Think global, act local.

    Also z.B. eine Einrichtung vor Ort direkt unterstützen, z.B. pro familia

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